Allfinanz Direktion Karlsruhe · mit zertifizierten Spezialisten für betriebliche Krankenversicherung
Wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt ausfallen, muss der Betrieb trotzdem weiterlaufen. In einem kurzen, unverbindlichen Termin betrachten wir gemeinsam mit Ihnen, wie ein passendes betriebliches Gesundheitskonzept auf Basis der Gesundheitslösungen der Generali aussehen kann und unter welchen Voraussetzungen es sich für Ihren Betrieb rechnet.
Das Problem: Ausfälle kosten mehr als das Gehalt
Überstunden, Vertretungen, verschobene Aufträge und organisatorischer Mehraufwand verursachen häufig Kosten, die in keiner Rechnung auftauchen. Wie stark Ihr Betrieb davon betroffen ist, lässt sich erst mit Ihren eigenen Zahlen seriös einschätzen.

Der Ansatz: gezielte Gesundheitsmaßnahmen
Gezielte Gesundheitsmaßnahmen können Mitarbeitende bei Prävention und bei gesundheitlichen Problemen unterstützen. Mit den Gesundheitslösungen der Generali prüfen wir, welche Angebote zu Ihrer betrieblichen Situation passen. Die betriebliche Krankenversicherung kann dabei ein Baustein sein. Wir bieten sie für Betriebe ab 10 Mitarbeitenden an.
Das Konzept bKV 360° der Generali umfasst vier Bereiche:
- Gesundheitsschutz
- Gesundheitsservices
- Vorteilswelt
- Gesundheitsprogramme (ab 25 Mitarbeitenden): bestimmte zusätzliche Programme sind ab dieser Betriebsgröße vorgesehen
Verfügbarkeit und Bedingungen prüfen wir im konkreten Angebot. Eine bestimmte Senkung von Krankheitstagen können wir nicht zusagen: Die Wirkung hängt unter anderem von Ausgangslage, Maßnahmen und Teilnahme ab.

Vorteile für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeitenden
- Steuerlich attraktiv: Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können als Sachbezug bis zu 50 € im Monat je Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei sein. Außerdem sind sie als Betriebsausgabe absetzbar.
- Mitarbeiterbindung und Recruiting: Eine betriebliche Gesundheitsleistung kann Ihren Betrieb im Wettbewerb um Fachkräfte als Arbeitgeber attraktiver machen.
- Für Ihre Mitarbeitenden: keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten (Quelle: generali.de).
Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze und gilt gemeinsam mit anderen Sachbezügen (z. B. Gutscheinen). Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall erfolgt durch Ihre Steuerberatung.
Ab wann rechnet es sich?
Mit dem Rechner sehen Sie, wie viele Ausfalltage pro Jahr vermieden werden müssten, damit die Kosten eines Gesundheitskonzepts ausgeglichen sind. Die Werte sind Beispielannahmen, die Sie anpassen können.
So läuft es ab
- Kurzer Termin: ca. 20 Minuten.
- Ausgangslage betrachten: Wir sehen uns gemeinsam an, wie sich Ausfälle in Ihrem Betrieb auswirken.
- Sie entscheiden: Anschließend entscheiden Sie, ob wir das für Ihren Betrieb konkret durchrechnen.
Der Termin ist unverbindlich. An jedem Beratungsgespräch nimmt ein zertifizierter bKV-Spezialist teil.

Kurzen Termin vereinbaren
Senden Sie uns Ihren Terminwunsch. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen telefonisch bei Ihnen.
Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) finanziert der Arbeitgeber Gesundheitsleistungen für seine Mitarbeitenden. Das bKV-360°-Konzept der Generali umfasst Versicherungsschutz und Gesundheitsangebote. Sie kann ein Baustein eines betrieblichen Gesundheitskonzepts sein.
Ab wie vielen Mitarbeitenden ist eine betriebliche Krankenversicherung möglich?
Wir bieten die betriebliche Krankenversicherung für Betriebe ab 10 Mitarbeitenden an. Bestimmte zusätzliche Gesundheitsprogramme von bKV 360° sind ab 25 Mitarbeitenden vorgesehen. Verfügbarkeit und Bedingungen prüfen wir im konkreten Angebot für Ihren Betrieb.
Was kostet eine betriebliche Krankenversicherung den Betrieb?
Das hängt vom konkreten Konzept ab. Beiträge, Zusatzprogramme und interner Aufwand gehören in die Gesamtkosten. Mit dem Rechner auf dieser Seite können Sie mit eigenen Annahmen durchspielen, wie viele Ausfalltage pro Jahr vermieden werden müssten, damit sich das Konzept trägt.
Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können als Sachbezug bis zu 50 € im Monat je Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei sein. Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze und gilt gemeinsam mit anderen Sachbezügen (z. B. Gutscheinen). Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall erfolgt durch Ihre Steuerberatung.
Kontakt
Allfinanz Direktion Karlsruhe
An der Rossweid 15, 76229 Karlsruhe
Tel. 0721 4768650 · info@allfinanz-karlsruhe.de
