Für erfahrene Berater: Wechsel zur Direktion in Karlsruhe
Sie beraten seit Jahren Kunden – als Agenturinhaber, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagent oder Bankberater (m/w/d) – und fragen sich, ob ein Wechsel zur Direktion der Deutschen Vermögensberatung in Karlsruhe zu Ihnen passt? Dann sprechen wir offen und vertraulich darüber, was sich ändert und was Sie vorher klären sollten.

Für wen diese Seite gedacht ist
Diese Seite richtet sich an Berufserfahrene, die bereits Kunden in Versicherungs-, Vorsorge-, Anlage- oder Finanzierungsfragen beraten und über einen Wechsel nachdenken. Vielleicht führen Sie eine Agentur und möchten Ihr Beratungsspektrum erweitern. Vielleicht sind Sie als Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagent tätig, als Bankberater im Kundengeschäft oder bei einem anderen Vertrieb. Wir nennen bewusst keine Namen einzelner Häuser und vergleichen nicht: Es geht nicht darum, andere schlechtzumachen, sondern um die Frage, ob die selbstständige Beratung bei uns zu Ihrer beruflichen Situation passt.
Die Tätigkeit bei uns ist eine selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter (§ 84 HGB) auf Provisionsbasis. Das ist kein Angestelltenverhältnis. Ihr Einkommen hängt von Ihrem Einsatz ab; Einzelheiten besprechen wir im persönlichen Gespräch, eine pauschale Zusage geben wir hier nicht.
Was sich beim Wechsel ändert: Allfinanz-Beratung aus einer Hand
Wer für ein einzelnes Haus tätig ist, berät in der Regel zu dessen Produkten. Wer als Bankberater arbeitet, bewegt sich häufig im Rahmen des jeweiligen Instituts. In der Allfinanz-Beratung begleiten Sie Ihre Kunden über mehrere Lebensbereiche hinweg:
- Absicherung: Versicherungsschutz für Einkommen, Familie, Eigentum und Gesundheit,
- Vorsorge: Altersvorsorge und Ruhestandsplanung,
- Vermögen: Geldanlage und Vermögensaufbau,
- Finanzierung: Baufinanzierung und Immobilienthemen.
Der Gedanke dahinter: Ein Kunde hat selten nur ein Anliegen. Wer Absicherung, Vorsorge, Vermögen und Finanzierung im Zusammenhang betrachtet, kann Zusammenhänge erkennen, die in einer Einzelberatung leicht untergehen. Welche Produktpartner im Versicherungs- und Investmentbereich für uns tätig sind, steht transparent in unserem Impressum. Wir beraten dort, wo wir zugelassen und angebunden sind – und sagen das auch so.
Für viele Wechsler ist genau das der Anlass: nicht die Aussicht auf ein höheres Einkommen, das wir ausdrücklich nicht versprechen, sondern ein breiteres Beratungsspektrum und mehr Gestaltungsspielraum in der Kundenbeziehung. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Beratung der Kunden und deren Situation, nicht der Vertrieb um jeden Preis.

Was Sie mitbringen sollten
Wir suchen keine Anfänger für diese Seite, sondern Menschen mit Beratungspraxis. Hilfreich sind:
- Berufserfahrung in der Kundenberatung – im Versicherungs-, Bank- oder Finanzumfeld,
- vorhandene Erlaubnisse und Qualifikationen, etwa nach § 34d, § 34f oder § 34i GewO oder ein vergleichbarer Sachkundenachweis. Ob und in welcher Form bestehende Erlaubnisse und Registereinträge für die Tätigkeit bei uns genutzt werden können, klären wir im Einzelfall; eine Zusage zur Übernahme ist damit nicht verbunden,
- Freude an der langfristigen Kundenbeziehung statt am schnellen Abschluss,
- Bereitschaft zur Selbstständigkeit – mit allem, was dazugehört: eigene Organisation, eigenes unternehmerisches Risiko, Provision statt festem Gehalt,
- Offenheit für neue Themenfelder, wenn Sie bisher nur einen Teil des Spektrums beraten haben.
So läuft ein geordneter Wechsel ab
Ein Wechsel ist keine Entscheidung für einen Nachmittag. Wir empfehlen einen klaren, ruhigen Ablauf:
Vertrauliches Erstgespräch
Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation und Ihre Fragen. Unverbindlich und diskret.
Prüfung Ihrer Vertragslage
Bevor Sie irgendetwas kündigen, prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge: Kündigungsfristen, Ausgleichsanspruch und Wettbewerbsverbot.
Zweites Gespräch und Kennenlernen der Direktion
Mit dem Ergebnis dieser Prüfung besprechen wir, ob, wann und in welcher Form ein Einstieg sinnvoll ist – auch ein stufenweiser Einstieg kann ein Thema sein.
Einstieg zum richtigen Zeitpunkt
Der Wechsel erfolgt erst dann, wenn Ihre bisherigen Pflichten, insbesondere Kündigungsfristen, sauber erfüllt sind – nicht früher.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Ein seriöser Wechsel beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Die folgenden Punkte hängen stark von Ihrem bisherigen Vertrag ab. Wir geben dazu keine Rechtsberatung, sprechen sie aber offen an, statt sie zu verschweigen. Klären Sie diese Themen bitte vor einer Kündigung:
- Kündigungsfristen (§ 89 HGB und vertragliche Regelungen),
- Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB) und die Frage, wie sich eine Eigenkündigung darauf auswirken kann,
- Stornohaftung und mögliche Rückforderungen bereits gezahlter Provisionsvorschüsse,
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB), falls vereinbart,
- Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten, die auch nach Vertragsende fortbestehen können.
Wir raten ausdrücklich nicht dazu, einen laufenden Vertrag fristlos oder vertragswidrig zu beenden. Ein Wechsel soll geordnet und im Einklang mit Ihren bestehenden Pflichten erfolgen.

Unterstützung durch die Direktion in Karlsruhe
Unsere Direktion sitzt in Karlsruhe (An der Rossweid 15) – der Standort und die Region sind unser Schwerpunkt. Als Berater arbeiten Sie dort nicht allein: Sie haben feste Ansprechpartner in der Direktion und erhalten eine Einarbeitung in die Produktpartner und Abläufe, die für Ihre Beratung neu sind. Weiterbildung zu fachlichen Themen gehört dazu. Wie diese Einarbeitung und Weiterbildung im Einzelnen aussieht, hängt davon ab, was Sie bereits mitbringen – das besprechen wir im Gespräch konkret, statt hier pauschale Versprechen zu machen.
Wichtig ist uns: Sie bleiben selbstständig. Wir verstehen die Direktion als organisatorischen und fachlichen Rückhalt, nicht als Vorgesetzte im Sinne eines Arbeitsverhältnisses.
Diskretion ist selbstverständlich
Wir wissen, dass Sie sich möglicherweise noch in einem laufenden Vertragsverhältnis befinden. Ein erstes Gespräch behandeln wir vertraulich. Sie entscheiden, wann und ob Sie den nächsten Schritt gehen. Wir üben keinen Druck aus und drängen niemanden zu einer schnellen Entscheidung.
Häufige Fragen zum Wechsel
Kann ich meine Kunden mitnehmen?
Kundenbeziehungen, Verträge und Kundendaten sind grundsätzlich Sache Ihres bisherigen Vertragsverhältnisses. Wir raten nicht dazu, Kunden- oder Bestandsdaten Ihres bisherigen Hauses mitzunehmen, und wir werben keine Kunden ab. Welche Pflichten für Sie nach Vertragsende gelten, sollten Sie vor dem Wechsel prüfen. Planen Sie einen Wechsel in der Regel als Neuaufbau mit Menschen, die sich aus eigenem Antrieb für Ihre Beratung entscheiden.
Was passiert mit meinem Ausgleichsanspruch?
Ob und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB besteht, hängt von Ihrem Vertrag und den Umständen der Beendigung ab. Bei einer Eigenkündigung kann er unter Umständen entfallen. Bitte prüfen Sie das vor einer Kündigung.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Das hängt von Ihrem Vertrag und der Dauer Ihrer Tätigkeit ab; gesetzliche Fristen enthält § 89 HGB, der Vertrag kann abweichende Regelungen treffen. Wir drängen nicht darauf, vor Ablauf der Frist zu wechseln.
Werden meine bisherigen Erlaubnisse übernommen?
Wenn Sie bereits Erlaubnisse oder Qualifikationen nach § 34d, § 34f oder § 34i GewO besitzen, sind das wertvolle Voraussetzungen. Eine Zusage, wie diese im Einzelfall genutzt oder übernommen werden, geben wir pauschal nicht; das klären wir im Gespräch anhand Ihrer Unterlagen.
Muss ich meine Entscheidung sofort treffen?
Nein. Das erste Gespräch ist unverbindlich. Viele Berater brauchen Zeit, ihre Vertragslage zu klären und die Entscheidung zu überdenken. Das ist normal und sinnvoll.
Bin ich nach dem Wechsel angestellt?
Nein. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter (§ 84 HGB) auf Provisionsbasis. Sie tragen unternehmerische Verantwortung und organisieren Ihre Tätigkeit selbst.
Wie hoch ist das Einkommen?
Das Einkommen ist leistungsabhängig und hängt von Ihrem Einsatz ab. Eine pauschale Zahl können und wollen wir seriös nicht nennen. Details besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Erfährt mein bisheriges Haus von unserem Gespräch?
Nein. Wir behandeln ein erstes Gespräch vertraulich und geben ohne Ihr Einverständnis nichts weiter.
Wenn Sie zuerst einen Eindruck vom Berufsalltag gewinnen möchten, lesen Sie unsere Seite DVAG Erfahrungen: So sieht der Alltag als Vermögensberater aus. Auch ein Überblick über alle Einstiegswege ist möglich.
Vertrauliches Gespräch vereinbaren
Sie überlegen, zur Direktion in Karlsruhe zu wechseln? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns diskret für ein unverbindliches Gespräch. Bitte senden Sie uns keine Kundendaten und keine vertraulichen Unterlagen Ihres bisherigen Hauses.